Bevorstehend ZH – Zürich Betreibungsamt Wohnung
Wohnung in Bassersdorf
Stockwerkeigentum mit 90/1000 und Sonderrecht an einer 3½-Zimmerwohnung im 1. Obergeschoss an der Birchwilerstrasse 11 in Bassersdorf ZH, zusammen mit einem 1/11-Miteigentumsanteil; betreibungsamtliche Schätzung CHF 685'000.
Eckdaten
- Objekttyp
- Wohnung
- Zimmer
- 3.5
- Grundstück-Nr.
- 7283, 7293
- Zuständiges Amt
- Betreibungsamt Bassersdorf-Nürensdorf, Bungertweg 1, 8303 Bassersdorf
- Publiziert
- 18.06.2026 · SHAB SB01-0000004837
- Anmeldefrist Ansprüche
- 21.08.2026 – bis 31. August 2026 auf dem Betreibungsamt Bassersdorf-Nürensdorf. (Für die Einsicht ist die telefonische Voranmeldung nötig)
- Auflage Steigerungsbedingungen
- 08.07.2026
Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB
Steigerungsobjekte
| Objekt | Grundstück | Typ | Fläche | Schätzung |
|---|---|---|---|---|
| StWE Nr. 7283, 90/1000 an Kataster Nr. 2253, GB Bassersdorf Sonderrecht an der 3½-Zimmerwohnung Nr. 03 im 1. Obergeschoss links und am Kellerraum Nr. 03 im Untergeschoss; Grundregister Blatt 7283, Kataster 2253, Stammgrundstück Blatt 128 Anteil 90/1000 |
7283 Bassersdorf |
Wohnung | ||
| Miteigentumsanteil 1/11 an Grundregister Blatt 7288, GB Bassersdorf Grundregister Blatt 7293, Birchwilerstrasse 11 (in der Publikation einmal «Bichwilerstrasse» geschrieben) Anteil 1/11 |
7293 Bassersdorf |
Sonstiges |
Amtlicher Publikationstext
Liegenschaft, Birchwilerstrasse 11, 8303 Bassersdorf
1. Stockwerkeigentum mit 90/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 128, Kataster 2253, EGRID CH989291867764, mit Sonderrecht an der 3 ½ - Zimmerwohnung Nr. 03. im 1. Obergeschoss links, und am Kellerraum Nr. 03 im Untergeschoss, Grundregister Blatt 7283, Kataster 2253, EGRID CH680272267737
2. Miteigentumsanteil Grundregister Blatt 7293 EGRID CH687172267717, Bichwilerstrasse 11,
1/11 Miteigentum an Grundregister Blatt 7288, EGRID CH658372772628, Bassersdorf
Grenzen laut Grundbuchplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug.
Bemerkungen
Besichtigungen 14. Juli 2026, um 14:00 Uhr, Besammlung beim Eingang Birchwilerstrasse 11, 8303 Bassersdorf 01. Oktober 2026, um 11:00 Uhr, Besammlung beim Eingang Birchwilerstrasse 11, 8303 Bassersdorf
Weitere Bedingungen
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung CHF 685'000.00 Die Verwertung erfolgt auf Verlangen des Grundpfandgläubigers an 1. Pfandstelle. Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 80'000.00 zu leisten: a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehenden Bank, zugunsten des Betreibungsamtes Bassersdorf-Nürensdorf, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder b) bis maximal CHF 100'000.00 in bar, oder sofern Anzahlung über CHF 100'000.00 bis maximal CHF 100'000.00 in bar, im Übrigen gemäss lit. a oben (vgl. Art. 136 Abs. 2 SchKG) Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt im Voraus mittels Überweisung (IBAN Nr. CH25 0070 0115 9002 9394 8, Betreibungsamt Bassersdorf-Nürensdorf, Bungertweg 1, 8303 Bassersdorf) oder bis zum Maximalbetrag von CHF 100'000.00 in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Steigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 14 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wurde. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum 08. Juli 2026 beim Betreibungsamt Bassersdorf-Nürensdorf, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind.