Bevorstehend AG – Aargau Betreibungsamt Einfamilienhaus

Einfamilienhaus in Hägglingen

Liegenschaft mit Gebäude (66 m²) und Gartenanlage an der Hochstrasse 5 in Hägglingen AG, Grundstück 590 m²; rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung CHF 686'000.

Versteigerung Mittwoch, 16. Dezember 2026, 10:00 Uhr Sitzungszimmer gross, im 1. OG am Bankweg 2, 5610 WohlenIn Kalender speichern (.ics)
Amtliche Schätzung CHF 686'000 Marktwert gemäss rechtskräftiger betreibungsamtlicher Schätzung.
Lage Hochstrasse 5, 5607 Hägglingen

Eckdaten

Objekttyp
Einfamilienhaus
Grundstücksfläche
590 m²
Grundstück-Nr.
12
Zuständiges Amt
Betreibungsamt Wohlen, Kapellstrasse 1, 5610 Wohlen AG
Publiziert
11.09.2026 · SHAB SB01-0000004965
Anmeldefrist Ansprüche
15.10.2026 – Die Auflagefrist dauert 10 Tage, bis am 26.10.2026
Auflage Steigerungsbedingungen
30.09.2026

Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB

Steigerungsobjekte

ObjektGrundstückTypFlächeSchätzung
Grundstück Nr. 12, GB Hägglingen
Lagebezeichnung Dorfmatte, Plan Nr. 1: Gebäude Vers.-Nr. 396 mit 66 m² (Hochstrasse 5), übrige befestigte Fläche 86 m², Gartenanlage 438 m²
12
Hägglingen
Einfamilienhaus 590 m² CHF 686'000

Amtlicher Publikationstext (Personenangaben entfernt)

Gemeinde: 4068 Hägglingen, Grundstück Nr.: 12, E-GRID: CH191587725014, Lagebezeichnung: Dorfmatte, Plan Nr.: 1, Fläche: 590 m2, Kulturart: Gebäude, 66 m2, übrige befestigte Fläche, 86 m2, Gartenanlage, 438 m2, Gebäude (Detail s. AGV Police), Vers.-Nr. 396, 66 m2, Hochstrasse 5, 5607 Hägglingen


Gemäss rechtskräftiger betreibungsamtlicher Schätzung beträgt der Marktwert für die Liegenschaft CHF 686'000.00.

Weitere Bedingungen

Die Verwertung erfolgt auf Verlangen eines Pfändungsgläubigers. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichnenden Betreibungsamt ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderung anzumelden. Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht im Grundbuch eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind. Anzumelden sind auch die Rechte am Grundstück als Ganzes. Der Ersteigerer hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 60'000.00 in bar an das Regionale Betreibungsamt Wohlen zu leisten, die vollumfänglich an den Kaufpreis angerechnet wird. Ebenfalls möglich ist ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen eines anerkannten, solventen schweizerischen Kreditinstitutes oder eine Überweisung auf das PC-Konto (IBAN CH37 0900 0000 5001 2711 5, Vermerk Verwertung █████) des Regionalen Betreibungsamtes Wohlen bis spätestens am Freitag, 11.12.2026. Erfolgt die Gutschrift später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Versteigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Im Weiteren sind CHF 6'000.00 für die Eigentumsübertragungskosten in der gleichen Zahlungsweise zu leisten. Total sind also CHF 66'000.00 anzuzahlen. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler nach der Grundstückversteigerung innert 5 Arbeitstagen zurückerstattet, falls das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Die Besichtigung der Liegenschaft findet nach telefonischer Vereinbarung mit dem Regionalen Betreibungsamt Wohlen unter der Telefon Nr. 056 619 91 23 statt.