Bevorstehend ZH – Zürich Betreibungsamt Einfamilienhaus

Einfamilienhaus in Benken

Wohnhaus an der Rheinauerstrasse 9 in Benken ZH auf 1'388 m² Land, zusammen mit zwei kleinen Grundstücken (19 m² und 15 m²) mit Gebäudeteilen; rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung CHF 1'300'000.

  • Drei Grundstücke
  • Besichtigung möglich
Versteigerung Mittwoch, 18. November 2026, 13:30 Uhr Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, Sitzungszimmer im ErdgeschossIn Kalender speichern (.ics)
Amtliche Schätzung CHF 1'300'000 Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung für alle zur Verwertung gelangenden Grundstücke zusammen.
Lage Rheinauerstrasse 9, Benken Gemeinde Benken (ZH)

Eckdaten

Objekttyp
Einfamilienhaus
Grundstücksfläche
1'422 m²
Grundstück-Nr.
2002, 2030, 2029
Zuständiges Amt
Betreibungsamt Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen
Publiziert
21.08.2026 · SHAB SB01-0000004920
Anmeldefrist Ansprüche
12.10.2026 – während 10 Tagen
Auflage Steigerungsbedingungen
10.09.2026

Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB

Steigerungsobjekte

ObjektGrundstückTypFlächeSchätzung
Grundbuchblatt 374, Kataster 2002, Plan 24, Benken ZH
Flurname Underdorf; Wohngebäude Nr. 02200170 (113 m²), Rheinauerstrasse 9, befestigte Fläche 63 m², Gartenanlage 1'212 m²; EGRID CH715372127711
2002
Benken (ZH)
Einfamilienhaus 1'388 m²
Grundbuchblatt 50250, Kataster 2030, Plan 24, Benken ZH
19 m² Gebäude Wohnen Nr. 02200179 (Teil); EGRID CH945312777250
2030
Benken (ZH)
Sonstiges 19 m²
Grundbuchblatt 50249, Kataster 2029, Plan 24, Benken ZH
15 m² Gebäude Wohnen Nr. 02200179 (Teil); EGRID CH931277537246
2029
Benken (ZH)
Sonstiges 15 m²

Amtlicher Publikationstext

In der Gemeinde Benken ZH
 1. Grundbuch Blatt 374, EGRID CH715372127711
Kataster 2002, Plan 24, Underdorf
1388  m2     Gesamtfläche
  113  m2     Gebäude Wohnen Nr. 02200170, Rheinauerstr. 9
                     Bodenbedeckung
113  m2     Gebäude
    63  m2     befestigte Fläche
1212  m2     Gartenanlage

2. Grundbuch Blatt 50250, EGRID CH945312777250,Kataster 2030, Plan 24, Unterdorf

19 m2  Gesamtfläche
19 m2  Gebäude Wohnen, Nr. 02200179 (Teil)

3. Grundbuch Blatt 50249, EGRID CH931277537246,Kataster 2029, Plan 24, Unterdorf

15 m2  Gesamtfläche
15 m2  Gebäude Wohnen, Nr. 02200179 (Teil)

Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten soweit vorhanden  laut Grundregisterauszug.

Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung des zur Verwertung gelangenden Grundstücke: Fr. 1'300'000.00.

Besichtigungen finden statt am:
07.09.2026, 13.30 Uhr
04.11.2026, 13.30 Uhr

Es ist keine Voranmeldung nötig.

Auflage

Das Lastenverzeichnis und die Steigerungsbedingungen liegen beim Betreibungsamt Andelfingen zur Einsicht auf und können dort während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Weitere Bedingungen

Die Verwertung erfolgt auf Verlangen von Pfändungsgläubigern statt. Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von Fr. 50'000.00 wie folgt zu leisten: a) in bar anlässlich der Steigerung. b) durch vorgehende Überweisung auf das Konto des Betreibungsamtes Andelfingen (IBAN Nr. CH7109000000856854479) Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens einen Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 20 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Es ist Sache des Anzahlers, dem Betreibungsamt seine Bankverbindung für die Rückerstattung rechtzeitig bekannt zu geben. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum 10.09.2026 beim Betreibungsamt Andelfingen, Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.