Bevorstehend JU – Jura Betreibungsamt Einfamilienhaus

Einfamilienhaus in Pleigne

Einfamilienhaus an der Rue des Mayettes 6 in Pleigne JU auf 955 m² Land, mit 5 Zimmern, Doppelgarage und Terrasse; Schätzung des Experten CHF 600'000.

  • Besichtigung möglich
Versteigerung Freitag, 30. Oktober 2026, 14:00 Uhr Salle des ventes de l'Office des poursuites, Rue Auguste-Cuenin 15, 2900 PorrentruyIn Kalender speichern (.ics)
Amtliche Schätzung CHF 600'000 Schätzung des Experten; die amtliche Schätzung (Steuerwert) von Fr. 407'100 ist nicht massgebend.
Lage Rue des Mayettes 6, Pleigne

Eckdaten

Objekttyp
Einfamilienhaus
Grundstücksfläche
955 m²
Grundstück-Nr.
1311
Zuständiges Amt
Office des poursuites et faillites du canton du Jura, Rue Auguste-Cuenin 15, 2900 Porrentruy
Publiziert
20.08.2026 · SHAB SB01-0000004891
Anmeldefrist Ansprüche
08.10.2026
Auflage Steigerungsbedingungen
10.09.2026

Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB

Steigerungsobjekte

ObjektGrundstückTypFlächeSchätzung
Grundstück (Feuillet) Nr. 1311, Ban de Pleigne
Gewann « Dos le Môtie »: Einfamilienhaus mit Garten; Untergeschoss mit Waschküche, Dusche/WC und Doppelgarage, Erdgeschoss mit Wohn-/Essbereich, Küche, Bad und 3 Zimmern, Obergeschoss mit 2 Zimmern und Balkon
1311
Pleigne
Einfamilienhaus 955 m² CHF 600'000

Amtlicher Publikationstext

Automatisch übersetzt.

Blatt Nr. 1311 des Bans von Pleigne
Dos le Môtie, Gebäude, Art Hartbelag, Garten, Einfamilienhaus, Rue des Mayettes 6
Fläche: 955 m2
Amtlicher Wert: Fr. 407'100.-- (31.12.2017)
Wert des Experten: Fr. 600'000.--

Beschreibung:

Untergeschoss: Halle, Waschküche, WC, Dusche, Doppelgarage.

Erdgeschoss: Esszimmer, Küche, Vorratsraum, Wohnzimmer, Korridor, Badezimmer, 3 Zimmer, Terrasse.

1. Stock: 2 Zimmer, Abstellraum, Balkon.

Datum der Besichtigung: 8. Oktober 2026 von 15.30 bis 16.30 Uhr.

Bemerkungen

Verwertung der Grundstücke im Verfahren der Pfändung und der Pfandverwertung (SchKG 138, 142; VZG vom 23.04.1920, geändert am 04.12.1975, Art. 29, 73a) Die Grundpfandgläubiger und die Grundlastberechtigten werden hiermit aufgefordert, dem Amt innert der angesetzten Eingabefrist ihre Rechte am Grundstück anzumelden, namentlich ihre Forderungen für Zinsen und Kosten, und gleichzeitig mitzuteilen, ob die pfandgesicherte Forderung fällig oder ganz oder teilweise gekündigt ist, für welchen Betrag und auf welchen Termin. Die Gläubiger, die nicht innert der vorgesehenen Frist anmelden, werden von der Verteilung ausgeschlossen, soweit ihre Rechte nicht durch die öffentlichen Register festgestellt sind. Ebenso haben Dritte, denen ein Pfandtitel verpfändet worden ist, den Betrag ihrer damit gesicherten Forderung anzugeben. Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, die vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht entstanden sind und nicht in die öffentlichen Register eingetragen wurden. Die nicht angemeldeten Dienstbarkeiten sind einem gutgläubigen Erwerber des belasteten Grundstücks nicht entgegenzuhalten, es sei denn, es handle sich um Rechte, die nach dem ZGB auch ohne Eintragung im Grundbuch dingliche Wirkung entfalten.