Bevorstehend SG – St. Gallen Betreibungsamt Einfamilienhaus
Einfamilienhaus in Rorschach
Einfamilienhaus Vers.-Nr. 219 an der Signalstrasse 25 in Rorschach SG auf 156 m² Land; betreibungsamtliche Schätzung vom 2. Juni 2026 CHF 750'000.
Eckdaten
- Objekttyp
- Einfamilienhaus
- Grundstücksfläche
- 156 m²
- Grundstück-Nr.
- 688
- Zuständiges Amt
- Betreibungsamt Region Rorschach, St. Gallerstrasse 50, 9400 Rorschach
- Publiziert
- 11.08.2026 · SHAB SB01-0000004890
- Anmeldefrist Ansprüche
- 05.10.2026
- Auflage Steigerungsbedingungen
- 31.08.2026
Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB
Steigerungsobjekte
| Objekt | Grundstück | Typ | Fläche | Schätzung |
|---|---|---|---|---|
| Grundstück Nr. 688, GB Rorschach Einfamilienhaus Vers.-Nr. 219, Signalstrasse 25; Gebäude 138 m², übrige befestigte Fläche 18 m² |
688 Rorschach |
Einfamilienhaus | 156 m² | CHF 750'000 |
Amtlicher Publikationstext
Grundstück Nr. 688, Signalstrasse 25, 9400 Rorschach
Einfamilienhaus Vers.-Nr. 219, Signalstrasse 25, 9400 Rorschach
Gesamtfläche 156 m2, Gebäude (138 m2), übrige befestigte Fläche (18 m2)
Betreibungsamtliche Schätzung vom 2. Juni 2026:
CHF 750'000.00
Besichtigung des Steigerungsobjektes:
Donnerstag, 22. Oktober 2026, von 14.00 - 15.00 Uhr, Interessenten können ohne Voranmeldung an der Besichtigung teilnehmen
Bemerkungen
Ab dem 5. Oktober 2026 finden Sie eine detaillierte Grundstückbewertung, das Lastenverzeichnis und die Steigerungsbedingungen unter www.rorschach.ch/abteilung/betreibungsamt.
Auflage
Betreibungsamt Region Rorschach, St. Gallerstrasse 50, 9400 Rorschach
Weitere Bedingungen
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibungen auf Pfandverwertung. Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 100'000.00 wie folgt zu leisten: a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Region Rorschach, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss (keine Bedingung der Eigentumsübertragung im Grundbuch usw.), oder b) durch Vorlegung eines auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Region Rorschach ausgestellten Bankchecks (keine Privatcheck) in diesem Betrag (Bankchecks anderer Banken und Privatchecks werden nicht akzeptiert), oder c) Anzahlung CHF 100‘000.00 in bar. Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Region Rorschach im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH59 0900 0000 9000 2250 8, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung in der Betreibung 25006787 für den Fall des Zuschlags) oder in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 7 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Die Restzahlung ist auf spezielle Aufforderung des Betreibungsamtes hin, welche nach Eintritt der Rechtskraft des Zuschlages erlassen wird, unter Ansetzung einer zehntägigen Zahlungsfrist zu leisten. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden.