Bevorstehend VS – Wallis Betreibungsamt Wohnung
Wohnung in Steg
Stockwerkeigentumsanteil 352/1000 mit Wohnung Nr. 6 und zwei Kellern im 1. Stock am Oberdorf 20 in Steg-Hohtenn VS sowie eine Gartenanlage von 16 m²; Schätzungen CHF 120'000 und CHF 5'000, nach dem Einzelruf folgt der Gesamtruf.
Eckdaten
- Objekttyp
- Wohnung
- Grundstück-Nr.
- 161-1, 59
- Versteigerter Anteil
- 352/1000 Stockwerkeigentumsanteil
- Zuständiges Amt
- Betreibungsamt Oberwallis, Kantonsstrasse 6, 3930 Visp
- Publiziert
- 14.07.2026 · SHAB SB01-0000004869
- Anmeldefrist Ansprüche
- 18.08.2026 – bis zum 27.08.2026
- Auflage Steigerungsbedingungen
- 03.08.2026 – (nur für Grundpfandgläubiger)
Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB
Steigerungsobjekte
| Objekt | Grundstück | Typ | Fläche | Schätzung |
|---|---|---|---|---|
| StWE-Anteil Nr. 161-1, 352/1000 an Grundstück Nr. 161, GB Steg-Hohtenn Sonderrecht an der Wohnung Nr. 6 sowie an den Kellern Nr. 4 und Nr. 5 im 1. Stock; Hauptgrundstück Nr. 161, Plan-Nr. 1, «Oberdorf», Gesamtfläche 207 m², Sektor Steg Anteil 352/1000 |
161-1 Steg-Hohtenn |
Wohnung | CHF 120'000 | |
| Grundstück Nr. 59, GB Steg-Hohtenn Gartenanlage, Plan-Nr. 1, «Oberdorf» |
59 Steg-Hohtenn |
Sonstiges | 16 m² | CHF 5'000 |
Amtlicher Publikationstext (Personenangaben entfernt)
Gemeinde Steg-Hohtenn, Sektor Steg – Adresse: Oberdorf 20, 3940 Steg
- StWE-Anteil Nr. 161-1, Wertquote 352/1‘000, Sonderrecht an der Wohnung Nr. 6,
am Keller Nr. 4 und Keller Nr. 5, gelegen im 1. Stock
Hauptgrundstück Nr. 161, Plan-Nr. 1, „Oberdorf“, Gesamtfläche 207 m², Wohngebäude, Gebäudenummer: 13, 140 m², Wohngebäude, Gebäudenummer: 15, 1 m², Acker, Wiese,
24 m², übrige befestigte Fläche, 42 m²
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schatzung: CHF 120‘000.00
- Grundstück Nr. 59, Plan-Nr. 1, „Oberdorf“, Gartenanlage, 16 m²
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schatzung: CHF 5‘000.00
Der StWE-Anteil Nr. 161-1 und das Grundstück Nr. 59 sind mit einem Gesamtpfand belastet. Nach dem Einzelruf erfolgt der Gesamtruf.
Bemerkungen
- Anzahlung CHF 10‘000.00 – StWE-Anteil Nr. 161-1 - Anzahlung CHF 5‘000.00 – Grundstück Nr. 59 - Anzahlung CHF 10‘000.00 – Gesamtzuschlag Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung gemäss obenstehender Auflistung wie folgt zu leisten: Entweder in bar oder durch Übergabe einer unwiderruflichen und zeitlich unbegrenzten Bankgarantie (Checks, Finanzierungsbestätigungen, Kontoauszüge oder ähnliche Dokumente werden nicht akzeptiert). Im Weiteren wird auf Art. 136 Abs. 2 SchKG verwiesen. Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Oberwallis im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH06 0900 0000 1900 5951 0, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung █████, ID-128519-3) geleistet oder hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes oder die Hinterlegung in bar haben spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 5 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Im Weiteren wird auf die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG) verwiesen. Ein detaillierter Beschrieb mit Fotos kann unter www.vs.ch/web/spf/encheres eingesehen werden. Die Besichtigung findet nach schriftlicher Voranmeldung (per Mail) statt. Weitere Auskünfte erteilt das Betreibungsamt Oberwallis per E-Mail: verwertung-ba-ow@admin.vs.ch oder per Telefon: 027 606 16 70.
Weitere Bedingungen
Die Verwertung erfolgt auf Begehren der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle. Die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten der bezeichneten Grundstücke werden aufgefordert, dem unterzeichneten Betreibungsamt innert der Eingabefrist ihre Ansprüche an den Grundstücken, detailliert und zerlegt in Kapital, Zinsen, Verzugszinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchem Termin. Der Forderungstitel ist der Anmeldung im Original beizulegen.