Ohne Datum ZH – Zürich Betreibungsamt Wohnung

Wohnung in Uitikon

Hälftige Miteigentumsanteile an einer 4-Zimmer-Dachwohnung, zwei Disponibelräumen und zwei Tiefgaragenplätzen in Uitikon ZH; Bruttoschätzungen der Anteile total CHF 918'000. Steigerungstag noch offen.

  • Miteigentumsanteil
  • Stockwerkeigentum
Versteigerung Termin noch nicht publiziert Infolge vorausgehender Einigungsverhandlung bezüglich der Pfandbelastung des Grundstücks als solchem (im Sinne von Art. 73a Abs. 3 und 73e ff. i.V.m. Art. 102 der Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken werden der Steigerungstag, das Steigerungslokal und die Auflage der Steigerungsbedingungen später bekannt gegeben. Besichtigung Diese findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.
Amtliche Schätzung CHF 918'000 Summe der rechtskräftigen betreibungsamtlichen Bruttoschätzungen der fünf hälftigen Miteigentumsanteile (Wohnung Fr. 850'000; je Fr. 17'000 für zwei Disponibelräume und zwei Tiefgaragenanteile).
Lage Uitikon Karte: Ortszentrum (genaue Lage unbekannt)

Eckdaten

Objekttyp
Wohnung
Zimmer
4
Grundstück-Nr.
2608, 2614, 2615, 2654, 2655
Versteigerter Anteil
1/2 Miteigentumsanteil an allen fünf Einheiten
Zuständiges Amt
Betreibungsamt Birmensdorf, Zürcherstrasse 24, 8903 Birmensdorf ZH
Publiziert
04.09.2026 · SHAB SB01-0000004956
Anmeldefrist Ansprüche
19.10.2026
Auflage Steigerungsbedingungen
24.09.2026

Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB

Steigerungsobjekte

ObjektGrundstückTypFlächeSchätzung
½ Anteil an StWE GBBl 2608, 45/1000 an Kat. 2983, GB Uitikon
Sonderrecht an der 4-Zimmerwohnung Nr. 2.2.2 im Dach- und Galeriegeschoss Ost mit Keller und Waschküche im Untergeschoss
Anteil 1/2 von 45/1000
2608
Uitikon
Wohnung CHF 850'000
½ Anteil an StWE GBBl 2614, 1/1000 an Kat. 2983, GB Uitikon
Sonderrecht am Disponibelraum Nr. 2.-2.04 im Untergeschoss
Anteil 1/2 von 1/1000
2614
Uitikon
Sonstiges CHF 17'000
½ Anteil an StWE GBBl 2615, 1/1000 an Kat. 2983, GB Uitikon
Sonderrecht am Disponibelraum Nr. 2.-2.05 im Untergeschoss
Anteil 1/2 von 1/1000
2615
Uitikon
Sonstiges CHF 17'000
½ Anteil an GBBl 2654, 1/33 an Tiefgarage A (GBBl 2644), GB Uitikon
Miteigentumsanteil an der Tiefgarage A
Anteil 1/2 von 1/33
2654
Uitikon
Parkplatz CHF 17'000
½ Anteil an GBBl 2655, 1/33 an Tiefgarage A (GBBl 2644), GB Uitikon
Miteigentumsanteil an der Tiefgarage A
Anteil 1/2 von 1/33
2655
Uitikon
Parkplatz CHF 17'000

Amtlicher Publikationstext

Grundstücke

Gemeinde Uitikon

Hälftiges Miteigentum an:

Grundbuch Blatt 2608, EGRID CH339977847734

Stockwerkeigentum (Miteigentum)

45/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 7, Kataster 2983, EGRID CH967726487868, Uitikon

mit Sonderrecht an der 4-Zimmerwohnung Nr. 2.2.2. im Dach- und Galeriegeschoss Ost mit Keller und Waschküche im Untergeschoss, in den Aufteilungsplänen – Planakten Nr. 71 – orange bemalt

Grundbuch Blatt 2614, EGRID CH439977847007

Stockwerkeigentum (Miteigentum)

1/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 7, Kataster 2983, EGRID CH967726487868, Uitikon

mit Sonderrecht am Disponibelraum Nr. 2.-2.04 im Untergeschoss, in den Aufteilungsplänen – Planakten Nr. 71 – hellblau bemalt

Grundbuch Blatt 2615, EGRID CH148499778052

Stockwerkeigentum (Miteigentum)

1/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 7, Kataster 2983, EGRID CH967726487868, Uitikon

mit Sonderrecht am Disponibelraum Nr. 2.-2.05 im Untergeschoss, in den Aufteilungsplänen – Planakten Nr. 71 – hellblau bemalt

Grundbuch Blatt 2654, EGRID CH857999778458

Miteigentumsanteil Tiefgarage A

1/33 Miteigentum am Grundstück Blatt 2644, EGRID CH939977847229, Uitikon

Grundbuch Blatt 2655, EGRID CH707784749901

Miteigentumsanteil Tiefgarage A

1/33 Miteigentum am Grundstück Blatt 2644, EGRID CH939977847229, Uitikon


Beschreibung des zu Miteigentum aufgeteilten Gesamtgrundstückes:

Grundbuch Blatt 7, EGRID CH967726487868

Kataster 2983, Plan 12, Ribacher

71a 76m2 Gesamtfläche

Gebäude

04a 19m2 Gebäude Wohnen, Nr. 24801258, Schlierenstrasse 12

03a 65m2 Gebäude Wohnen, Nr. 24801254, Untere Stockrütistrasse 5

03a 65m2 Gebäude Wohnen, Nr. 24801255, Untere Stockrütistrasse 3

04a 19m2 Gebäude Wohnen, Nr. 24801257, Schlierenstrasse 10

03a 03m2 Gebäude Wohnen, Nr. 24801256, Untere Stockrütistrasse 1

                  Unterirdisches Gebäude, Nr. 24801260, Schlierenstrasse 10.1

                  Unterirdisches Gebäude, Nr. 24801259, Untere Stockrütistrasse 3.1


Bodenabdeckung

43a 97m2 Gartenanlage

09a 08m2 befestigte Fläche

18a 71m2 Gebäude

Grundbuch Blatt 2644, EGRID CH939977847229

Stockwerkeigentum

30/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 7, Kataster 2983, EGRID CH967726487868, Uitikon

mit Sonderrecht an der Tiefgarage A im Untergeschoss, in den Aufteilungsplänen – Planakten Nr. 71 – grau bemalt


Grenzen laut Grundbuchplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug



Rechtskräftige betreibungsamtliche Bruttoschätzungen:

Hälftiges Miteigentum an Grundbuchblatt:

GBBI 2608    CHF 850'000.00                                 GBBI 2654  CHF 17'000.00

GBBI 2614    CHF 17'000.00                                   GBBI 2655 CHF 17'000.00

GBBI 2615    CHF 17'000.00

Stammgrundstücke Grundbuchblatt:

GBBI 2608    CHF 1’7000'000.00                             GBBI 2654  CHF 34'000.00

GBBI 2614    CHF 34'000.00                                   GBBI 2655 CHF 34'000.00

GBBI 2615    CHF 34'000.00


Die Verwertung erfolgt gestützt auf das Verwertungsbegehren in den Pfändungsbetreibungen des Gläubigers, Kantonales Steueramt Zürich, Steuerbezug, Bändliweg 21, 8090 Zürich Nrn. 50007, 50008, 50009, 50010


 Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 150'000.00 wie folgt zu leisten:

a)      durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Birmensdorf, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder

b)     bis maximal CHF 100'000.00 in bar, oder sofern Anzahlung über CHF 100'000.00 bis maximal CHF 100'000.00 in bar, im Übrigen gemäss lit. a oben (vgl. Art. 136 Abs. 2 SchKG)

 Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Birmensdorf im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH98 0900 0000 8006 7139 9, Vermerk: Zahlung Einigungsverhandlung für den Fall des Zuschlags) oder bis zum Maximalbetrag von CHF 100‘000.00 in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Einigungsverhandlung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Einigungsverhandlung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Verhandlung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 20 Tagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird.

Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.

Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht.

Die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an dem zur Verwertung gelangenden hälftigen Miteigentumsanteil sowie am Stammgrundstück Grundbuchblatt 7, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum 24. September 2026 beim Betreibungsamt Birmensdorf, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin.

Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.

Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind.

Auflage

Auflegung des Lastenverzeichnisses 19. Oktober 2026 – 28. Oktober 2026