Bevorstehend TG – Thurgau Betreibungsamt Einfamilienhaus

Einfamilienhaus in Balterswil

Wohnhaus mit Gartenanlage auf 511 m² an der Aadorferstrasse 19c in Balterswil TG; rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung CHF 1'115'000.

  • Besichtigung möglich
Versteigerung Donnerstag, 10. Dezember 2026, 14:00 Uhr Ausbildungszentrum Galgenholz, Mehrzwecksaal, Thurstrasse 85, 8500 FrauenfeldIn Kalender speichern (.ics)
Amtliche Schätzung CHF 1'115'000
Lage Aadorferstrasse 19c, 8362 Balterswil Gemeinde Bichelsee-Balterswil

Eckdaten

Objekttyp
Einfamilienhaus
Grundstücksfläche
511 m²
Grundstück-Nr.
1902
Zuständiges Amt
Betreibungsamt Bezirk Münchwilen, Murgtalstrasse 20, 9542 Münchwilen TG
Publiziert
04.09.2026 · SHAB SB01-0000004955
Auflage Steigerungsbedingungen
28.09.2026

Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB

Steigerungsobjekte

ObjektGrundstückTypFlächeSchätzung
Liegenschaft Nr. 1902, GB Bichelsee-Balterswil
Plan Nr. 9, Flurname Ifwil; Wohnhaus Assek.-Nr. 111.723 (183 m²) und Gartenanlage (328 m²)
1902
Bichelsee-Balterswil
Einfamilienhaus 511 m² CHF 1'115'000

Amtlicher Publikationstext

Grundbuch Bichelsee-Balterswil

Liegenschaft Nr. 1902 
Flurname: Plan-Nr. 9, Ifwil
Fläche(n): 511 m² Wohnhaus Assek.Nr. 111.723, , Aadorferstrasse 19c 8362 Balterswil [183 m²], Gartenanlage [328 m²]

Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung der Liegenschaft Fr. 1'115'000.00

Bemerkungen

Es finden Besichtigungen am 23.09.2026 um 14.00 Uhr und am 14.10.2026 um 14.00 Uhr, statt. Eine schriftliche Voranmeldung (Name, Adresse, Telefonnummer, Anzahl Personen) für die Besichtigung und Steigerung ist zwingend an das zuständige Betreibungsamt zu richten. Kontakt: betreibungsamt.muenchwilen@tg.ch. Weitere Unterlagen befinden sich auf unserer Homepage: www.betreibungsamt.tg.ch

Auflage

Die Steigerungsbedingungen und das Lastenverzeichnis werden aufgelegt vom Dienstag, 06. Oktober 2026 bis Montag, 19. Oktober 2026 beim Betreibungsamt Bezirk Münchwilen.

Weitere Bedingungen

Die Verwertung erfolgt auf Verlangen diverser Pfändungsgläubiger. Unmittelbar vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von Fr. 100'000.00 durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer Bank mit Sitz in der Schweiz zugunsten des Betreibungsamtes Bezirk Münchwilen, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, zu leisten. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist, d.h. bis spätestens am 28.09.2026, beim Betreibungsamt Bezirk Münchwilen, ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.