Bevorstehend TG – Thurgau Betreibungsamt Wohnung
Wohnung in Romanshorn
7-Zimmer-Dachwohnung an der Salmsacherstrasse 37 in Romanshorn TG (196/1000 Miteigentum) mit Kellerabteil und zwei Autoabstellplätzen; rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung CHF 730'000.
Eckdaten
- Objekttyp
- Wohnung
- Zimmer
- 7
- Grundstück-Nr.
- S513, M3432, M3433
- Zuständiges Amt
- Betreibungsamt Bezirk Arbon, Bahnhofstrasse 3, 8590 Romanshorn
- Publiziert
- 28.08.2026 · SHAB SB01-0000004946
- Anmeldefrist Ansprüche
- 12.10.2026
- Auflage Steigerungsbedingungen
- 16.09.2026
Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB
Steigerungsobjekte
| Objekt | Grundstück | Typ | Fläche | Schätzung |
|---|---|---|---|---|
| StWE Nr. S513, GB Romanshorn, 196/1000 am Stammgrundstück Nr. 1960 7-Zimmer-Dachwohnung im 3. Ober-/Dachgeschoss mit Kellerabteil Nr. 7 an der Salmsacherstrasse 37 Anteil 196/1000 |
S513 Romanshorn |
Wohnung | ||
| Miteigentumsanteil Nr. M3432, 1/51 am Grundstück Nr. 2959 Autoabstellplatz Nr. 17 Anteil 1/51 |
M3432 Romanshorn |
Parkplatz | ||
| Miteigentumsanteil Nr. M3433, 1/51 am Grundstück Nr. 2959 Autoabstellplatz Nr. 18 Anteil 1/51 |
M3433 Romanshorn |
Parkplatz |
Amtlicher Publikationstext
Im Grundbuch Romanshorn
Grundstück-Nr. S513, E-GRID: CH940011770208
Beschreibung:
7 Zimmer Dachwohnung im 3. Ober-/ Dachgeschoss mit Kellerabteil Nr. 7 als Nebenraum ocker eingezeichnet an der Salmsacherstrasse 37
Belastete Grundstücke:
196/1000 Miteigentum am Stammgrundstück Nr. 1960
Grundstück-Nr. M3432, E-GRID: CH291177020050
Beschreibung:
Autoabstellplatz Nr. 17,
Belastete Grundstücke:
1/51 Miteigentum am Stammgrundstück Nr. 2959
Grundstück-Nr. M3433, E-GRID: CH207700021167
Beschreibung:
Autoabstellplatz Nr. 18,
Belastete Grundstücke:
1/51 Miteigentum am Stammgrundstück Nr. 2959
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 730'000.00
Bemerkungen
Weitere Unterlagen befinden sich auf unserer Homepage: www.betreibungsamt.tg.ch
Auflage
Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses beim Betreibungsamt Bezirk Arbon, Bahnhofstrasse 3, 8590 Romanshorn.
Weitere Bedingungen
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin im 1. Rang. Unmittelbar vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von Fr. 110'000.00 zu leisten. Die Anzahlung hat durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank mit Sitz in der Schweiz zugunsten des Betreibungsamtes Bezirk Arbon, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, zu erfolgen. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist, das heisst bis spätestens am Mittwoch, 16. September 2026, dem Betreibungsamt Bezirk Arbon, 8590 Romanshorn, ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden.