Bevorstehend BE – Bern Betreibungsamt Einfamilienhaus

Einfamilienhaus in Leuzigen

Wohnhaus mit Garage und Gartenanlage, Grundstück 486 m², an der Dorfstrasse 2 in Leuzigen BE; betreibungsamtliche Schätzung CHF 720'000.

  • Besichtigung möglich
Versteigerung Donnerstag, 26. November 2026, 13:30 Uhr Betreibungsamt Berner Jura-Seeland, Dienststelle Seeland, Sitzungszimmer 1. Stock, Stadtplatz 33, 3270 AarbergIn Kalender speichern (.ics)
Amtliche Schätzung CHF 720'000 Betreibungsamtliche Schätzung; der amtliche Wert (CHF 601'700) ist der Steuerwert und wurde nicht verwendet.
Lage Dorfstrasse 2, 3297 Leuzigen

Eckdaten

Objekttyp
Einfamilienhaus
Grundstücksfläche
486 m²
Grundstück-Nr.
687
Zuständiges Amt
Betreibungsamt Berner Jura-Seeland, Dienststelle Seeland, Stadtplatz 33, 3270 Aarberg
Publiziert
09.09.2026 · SHAB SB01-0000004942
Anmeldefrist Ansprüche
12.10.2026
Auflage Steigerungsbedingungen
29.09.2026

Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB

Steigerungsobjekte

ObjektGrundstückTypFlächeSchätzung
Grundstück GBBl-Nr. 687, GB Leuzigen
Wohnhaus 114 m² (Dorfstrasse 2), Garage 41 m² (Dorfstrasse 2a), Gartenanlage 331 m²
687
Leuzigen
Einfamilienhaus 486 m² CHF 720'000

Amtlicher Publikationstext

Leuzigen GBBl-Nr. 687

Wohnhaus 114m2, Dorfstrasse 2, 3297 Leuzigen

Garage 41m2, Dorfstrasse 2a, 3297 Leuzigen

Gartenanlage 331 m2

Amtlicher Wert CHF 601'700.00

Betreibungsamtliche Schatzung CHF 720'000.00

Bemerkungen

Weitere Information erhalten sie ab Datum der Auflagefrist unter www.schkg-be.ch. Die Besichtigung der Liegenschaft findet nach Voranmeldung per E-Mail ba.seeland@be.ch bis spätestens 28.10.2026 12:00 Uhr statt. Besichtigungstermin: Donnerstag 29.10.026 13:30 Uhr.

Weitere Bedingungen

Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichnenden Betreibungsamt ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Die Pfandtitel sind innert der gleichen Frist ebenfalls einzureichen. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Anzumelden sind auch die Rechte am Grundstück als Ganzem.