Bevorstehend TI – Tessin Betreibungsamt Sonstiges

Sonstiges in Malvaglia

Grundstück Nr. 695 mit einem Gebäude von 76 m² in Malvaglia (Gemeinde Serravalle TI), Lage Ronge; Schätzung gemäss Gutachten CHF 517'700.

Versteigerung Donnerstag, 12. November 2026, 09:15 Uhr Ufficio di esecuzione, sala conferenze A, al pianterreno dello Stabile Amministrativo, Via della Posta 9, 6600 Locarno.In Kalender speichern (.ics)
Amtliche Schätzung CHF 517'700 Valore complessivo di stima peritale; der ebenfalls genannte «valore di stima ufficiale» (CHF 190'333) ist der Steuerwert und nicht massgebend.
Lage Malvaglia Gemeinde SerravalleKarte: Gemeindezentrum (genaue Lage unbekannt)

Eckdaten

Objekttyp
Sonstiges
Grundstücksfläche
79 m²
Grundstück-Nr.
695
Zuständiges Amt
Ufficio esecuzione di Blenio, Via Bosco Ciossera 10, 6716 Acquarossa
Publiziert
10.07.2026 · SHAB SB01-0000004872
Anmeldefrist Ansprüche
21.08.2026
Auflage Steigerungsbedingungen
30.07.2026 – Le insinuazioni vanno inviate all'Ufficio di esecuzione di Locarno, Settore immobiliare Sopraceneri, Via della Posta 9, 6600 Locarno.

Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB

Steigerungsobjekte

ObjektGrundstückTypFlächeSchätzung
Grundstück Nr. 695, GB Serravalle-Malvaglia
Grundbuchkreis Serravalle-Malvaglia, Lage «Malvaglia Ronge»: Gebäude 76 m², unbebaute Fläche (Humus) 3 m²
695
Serravalle
Sonstiges 79 m² CHF 517'700

Amtlicher Publikationstext

Automatisch übersetzt.

Grundstück Nr. 695 Grundbuchkreis Serravalle-Malvaglia

Lage: Malvaglia Ronge

A m2 76 Gebäude
NE m2 3 unbebaute Fläche:
- Humus

Gesamter amtlicher Schätzungswert: CHF 190'333.00
Gesamter Schätzungswert gemäss Gutachten: CHF 517'700.00

Die Gutachten können ab dem 10.07.2026 unter folgendem Link eingesehen werden: www.ti.ch/aste

Bemerkungen

Die Steigerungsbedingungen und das Lastenverzeichnis liegen ab dem oben genannten Termin auf: - beim Betreibungsamt von Acquarossa und Locarno; - auf der Website: www.ti.ch/aste.

Weitere Bedingungen

Die Grundpfandgläubiger und die Grundlastberechtigten werden aufgefordert, dem Amt innert der unten genannten Frist ihre Ansprüche am Grundstück anzumelden, insbesondere jene für Zinsen und Kosten, unter Angabe, ob die pfandgesicherte Forderung fällig oder gekündigt ist, für welchen Betrag und auf welches Datum. Die nicht innert der vorgesehenen Frist angemeldeten Ansprüche sind von der Verteilung ausgeschlossen, soweit sie nicht aus dem Grundbuch hervorgehen. Dritte, denen ein Pfandtitel verpfändet worden ist, haben ihrerseits den Betrag der pfandgesicherten Forderung anzugeben. Innert der Eingabefrist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, die vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht entstanden und nicht im Grundbuch eingetragen worden sind. Die angemeldeten Dienstbarkeiten sind einem gutgläubigen Erwerber des belasteten Grundstücks nicht entgegenzuhalten, es sei denn, sie erzeugten nach dem Zivilgesetzbuch auch ohne Eintragung im Grundbuch dingliche Wirkungen. Schliesslich sind die Rechte anzumelden, die auf dem Grundstück als solchem lasten.