Bevorstehend SO – Solothurn Betreibungsamt Wohnung

Wohnung in Mümliswil-Ramiswil

6-Zimmer-Stockwerkeigentumswohnung (560/1000) im Erd- und Obergeschoss in Mümliswil-Ramiswil SO; betreibungsamtliche Schätzung CHF 420'000.

  • Stockwerkeigentum
Versteigerung Freitag, 23. Oktober 2026, 10:00 Uhr Betreibungsamt Thal-Gäu, Schmelzihof/Wengimattstrasse 2, 4710 Balsthal 1. Stock, Gerichtssaal Nr. 104In Kalender speichern (.ics)
Amtliche Schätzung CHF 420'000
Lage Mümliswil-Ramiswil

Eckdaten

Objekttyp
Wohnung
Zimmer
6
Grundstück-Nr.
2535
Zuständiges Amt
Betreibungsamt Thal-Gäu, Wengimattstrasse 2, 4710 Balsthal
Publiziert
10.07.2026 · SHAB SB01-0000004870
Anmeldefrist Ansprüche
09.09.2026 – für 10 Tage
Auflage Steigerungsbedingungen
05.08.2026 – 20 Tage ab Publikation (10.07.2026, Verlängerung der Frist nach Art. 63 SchKG (Betreibungsferien)))

Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB

Steigerungsobjekte

ObjektGrundstückTypFlächeSchätzung
StWE Nr. 2535, 560/1000 an Nr. 441, GB Mümliswil-Ramiswil
Sonderrecht an der 6-Zimmerwohnung 1 im Erd- und Obergeschoss
Anteil 560/1000
2535
Mümliswil-Ramiswil
Wohnung CHF 420'000

Amtlicher Publikationstext

Grundbuch Mümliswil-Ramiswil/2535, STWE

560/1000 Miteigentumsanteile an Grundbuch Mümliswil-Ramiswil/441

Sonderrecht an der 6-Zimmerwohnung 1 im Erd- und Obergeschoss

Katasterwert: CHF 43'900.00

Betreibungsamtliche Schätzung: CHF 420'000.00

Auflage

Betreibungsamt Thal-Gäu, Schmelzihof, Wengimattstrasse 2, 4710 Klus-Balsthal

Weitere Bedingungen

Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht im Grundbuch eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind. Anzumelden sind auch die Rechte am Grundstück als Ganzem. Die Verwertung wurde auf Begehren der Grundpfandgläubigerin (1. + 2. Rang) verlangt.