Bevorstehend ZH – Zürich Betreibungsamt Wohnung
Wohnung in Kloten
4.5-Zimmer-Maisonette-Wohnung im 1. und 2. Dachgeschoss mit Keller (137/1000) sowie Garage 2 (7/1000) an der Flurstrasse 11 in Kloten ZH; in der Publikation ist keine Schätzung angegeben.
Eckdaten
- Objekttyp
- Wohnung
- Zimmer
- 4.5
- Grundstück-Nr.
- 50673, 50677
- Zuständiges Amt
- Betreibungsamt Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten
- Publiziert
- 07.08.2026 · SHAB SB01-0000004867
- Anmeldefrist Ansprüche
- 28.09.2026
- Auflage Steigerungsbedingungen
- 27.08.2026
Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB
Steigerungsobjekte
| Objekt | Grundstück | Typ | Fläche | Schätzung |
|---|---|---|---|---|
| StWE GBBl 50673, 137/1000 an GBBl 619, GB Kloten 4.5-Zimmer-Maisonette-Wohnung W9 im 1. und 2. Dachgeschoss mit Keller W9 im Untergeschoss, Kat. Nr. 3496 Anteil 137/1000 |
50673 Kloten |
Wohnung | ||
| StWE GBBl 50677, 7/1000 an GBBl 619, GB Kloten Garage 2 im Untergeschoss, Kat. Nr. 3496 Anteil 7/1000 |
50677 Kloten |
Parkplatz |
Amtlicher Publikationstext
4.5-Zimmer-Maisonette-Wohnung W9, 1. und 2. Dachgeschoss, mitsamt Keller W9, im Untergeschoss, GBBl 50673, Kat. Nr. 3496, 137/1000 Miteigentum an GBBl 619; Garage 2, Untergeschoss, GBBl 50677, Kat. Nr. 3496, 7/1000 Miteigentum an GBBl 619, Kat. Nr. 3496, Flurstrasse 11, 8302 Kloten
Bemerkungen
Die geführte Besichtigung findet am 25.11.2026, 10.00 - 11.00 Uhr, statt. Besammlung beim Hauseingang Flurstrasse 11, 8302 Kloten.
Weitere Bedingungen
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle. Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 100'000.00 in bar zu leisten. Die Anzahlung kann auch im Voraus, zugunsten Betreibungsamt Kloten, IBAN CH81 0900 0000 8000 8873 5, und dem Vermerk 'Anzahlung Grundstücksteigerung B203315/B203316', überwiesen werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes Kloten, hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst, wie oben beschrieben, zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 5 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm die Grundstücke nicht zugeschlagen worden sind. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind.