Bevorstehend ZH – Zürich Betreibungsamt Einfamilienhaus
Einfamilienhaus in Rüti
Wohnhaus mit Gartenanlage und Wasserbecken auf 1'079 m² an der Alpenblickstrasse 42 in Rüti ZH; rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung CHF 1'889'000.
Eckdaten
- Objekttyp
- Einfamilienhaus
- Grundstücksfläche
- 1'079 m²
- Grundstück-Nr.
- 4437
- Zuständiges Amt
- Betreibungsamt Rüti, Breitenhofstrasse 30, 8630 Rüti ZH
- Publiziert
- 22.05.2026 · SHAB SB01-0000004775
- Anmeldefrist Ansprüche
- 04.08.2026 – Auflage während den Öffnungszeiten beim Betreibungsamt Rüti ZH
- Auflage Steigerungsbedingungen
- 11.06.2026 – Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum 11. Juni 2026 beim Betreibungsamt Rüti ZH, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin.
Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB
Steigerungsobjekte
| Objekt | Grundstück | Typ | Fläche | Schätzung |
|---|---|---|---|---|
| Grundstück Kat.-Nr. 4437, GB Rüti Alleineigentum, Blatt 1545, Plan 3, Alpenblick; Wohngebäude 182 m², Wasserbecken 32 m², befestigte Fläche 69 m², Gartenanlage 796 m² |
4437 Rüti |
Einfamilienhaus | 1'079 m² | CHF 1'889'000 |
Amtlicher Publikationstext
Grundstück
Wohnhaus Grundbuch Rüti, Alleineigentum, Blatt 1545, Liegenschaft, Kataster Nr. 4437, Plan 3, Alpenblick, Gesamtfläche 1079 m2, EGRID CH810680597763, Alpenblickstrasse 42 in 8630 Rüti
Gebäude:
- Gebäude Wohnen, Nr. 11802280, Alpenblickstr. 42, 182 m2
Bodenbedeckung:
- Gebäude 182 m2
- Wasserbecken 32 m2
- befestigte Fläche 69m2
- Gartenanlage 796m2
Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte laut Grundbuchauszug und Lastenverzeichnis.
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung
CHF 1'889'000.00
Geführte Besichtigungen: Dienstag, 16. Juni 2026, 10.00 Uhr und Freitag, 07. August 2026 10.00 Uhr (nur gegen Voranmeldung beim Betreibungsamt)
Die Verwertung erfolgt auf Verlangen von Gläubigern in der Betreibung auf Pfandverwertung.
Weitere Bedingungen
Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind.