Bevorstehend TI – Tessin Betreibungsamt

Grundstück in Torre

Grundstück von 649 m² mit Gebäude (136 m² Grundfläche) in Torre, Gemeinde Blenio TI; Schätzung des Experten CHF 616'750.

Versteigerung Dienstag, 20. Oktober 2026, 11:00 Uhr Ufficio di esecuzione, sala conferenze A, al pianterreno dello Stabile Amministrativo, Via della Posta 9, 6600 LocarnoIn Kalender speichern (.ics)
Amtliche Schätzung CHF 616'750 Valore di stima peritale; der 'Valore di stima ufficiale' von CHF 193'201 ist der Steuerwert.
Lage Torre Gemeinde BlenioKarte: Ortszentrum (genaue Lage unbekannt)

Eckdaten

Grundstücksfläche
649 m²
Grundstück-Nr.
62
Zuständiges Amt
Ufficio esecuzione di Blenio, Via Bosco Ciossera 10, 6716 Acquarossa
Publiziert
29.05.2026 · SHAB SB01-0000004762
Anmeldefrist Ansprüche
14.08.2026
Auflage Steigerungsbedingungen
18.06.2026 – Le insinuazioni vanno inviate all'Ufficio di esecuzione di Locarno, Settore immobiliare Sopraceneri, Via della Posta 9, 6600 Locarno.

Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB

Steigerungsobjekte

ObjektGrundstückTypFlächeSchätzung
Fondo Nr. 62, GB Blenio-Torre
Lage Torre; 136 m² Gebäude, 513 m² unbebaut (Hartbelag, Humus)
62
Blenio
649 m² CHF 616'750

Amtlicher Publikationstext

Automatisch übersetzt.

Stammgrundstück Nr. 62, Grundbuch Blenio-Torre:

Lage: Torre

A 136 m² GEBÄUDE

NE 513 m² UNBEBAUTE FLÄCHE

- HARTBELAG

- HUMUS

Gesamter amtlicher Schätzungswert des Grundstücks 62: CHF 193'201.00
Gesamte Expertenschätzung des Grundstücks 62: CHF 616'750.00

Das Gutachten kann ab dem 29.05.2026 unter folgendem Link eingesehen werden: www.ti.ch/aste

Bemerkungen

Die Steigerungsbedingungen und das Lastenverzeichnis liegen ab dem oben genannten Termin auf: - beim Betreibungsamt Acquarossa und Locarno; - online auf der Website: www.ti.ch/aste.

Weitere Bedingungen

Die Grundpfandgläubiger und die Grundlastberechtigten werden aufgefordert, dem Amt innert der nachstehend genannten Frist ihre Ansprüche am Grundstück anzumelden, insbesondere auch jene für Zinsen und Kosten, unter Angabe, ob die pfandgesicherte Forderung fällig oder gekündigt ist, für welchen Betrag und auf welchen Termin. Nicht innert der vorgesehenen Frist angemeldete Ansprüche sind von der Verteilung ausgeschlossen, soweit sie nicht aus dem Grundbuch hervorgehen. Dritte, denen ein Pfandtitel verpfändet worden ist, haben ihrerseits den Betrag der pfandgesicherten Forderung anzugeben. Innert der Eingabefrist sind ebenfalls alle Dienstbarkeiten anzumelden, die vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht entstanden und nicht im Grundbuch eingetragen worden sind. Die angemeldeten Dienstbarkeiten können gutgläubigen Erwerbern des belasteten Grundstücks nicht entgegengehalten werden, es sei denn, sie entfalten nach dem Zivilgesetzbuch auch ohne Eintragung im Grundbuch dingliche Wirkung. Schliesslich sind die Rechte anzumelden, die das Grundstück als solches belasten.