Bevorstehend TI – Tessin Betreibungsamt Sonstiges

Sonstiges in Robasacco

Zwei kleine Gebäude (23 und 11 m²) auf einer Parzelle von 634 m² im Gebiet Megiagra, Ortsteil Robasacco der Gemeinde Cadenazzo TI; Verkehrswertschätzung CHF 15'600.

Versteigerung Donnerstag, 15. Oktober 2026, 11:00 Uhr c/o Ufficio di esecuzione, sala conferenze A, al pianterreno dello Stabile Amministrativo, Via della Posta 9, 6600 Locarno.In Kalender speichern (.ics)
Amtliche Schätzung CHF 15'600 Valore di stima peritale (Schätzung für die Versteigerung); der amtliche Wert von CHF 1'171 ist der Steuerwert.
Lage Robasacco Gemeinde CadenazzoKarte: Gemeindezentrum (genaue Lage unbekannt)

Eckdaten

Objekttyp
Sonstiges
Grundstücksfläche
634 m²
Grundstück-Nr.
525
Zuständiges Amt
Ufficio di esecuzione di Bellinzona, Viale Henri Guisan 3, 6501 Bellinzona
Publiziert
22.05.2026 · SHAB SB01-0000004739
Anmeldefrist Ansprüche
07.08.2026
Auflage Steigerungsbedingungen
11.06.2026 – Le insinuazioni vanno inviate all'Ufficio di esecuzione di Locarno, Settore immobiliare Sopraceneri, Via della Posta 9, 6600 Locarno.

Google Mapsmap.geo.admin.ch Amtliche Publikation im SHAB

Steigerungsobjekte

ObjektGrundstückTypFlächeSchätzung
Grundstück Nr. 525, RFD Cadenazzo-Robasacco
Grundbuchkreis Cadenazzo-Robasacco, Lage Megiagra: Gebäude 23 m² und 11 m², unbebaute Fläche 600 m²
525
Cadenazzo
Sonstiges 634 m² CHF 15'600

Amtlicher Publikationstext

Automatisch übersetzt.

Stammgrundstück Nr. 525, Grundbuch Cadenazzo-Robasacco

Lage: Megiagra

A m² 23 GEBÄUDE

B m² 11 GEBÄUDE

NE m² 600 UNBEBAUTE FLÄCHE

- HUMUS

Amtlicher Gesamtschätzungswert des Grundstücks Nr. 525: CHF 1'171.00

Gesamtschätzwert gemäss Expertise des Grundstücks Nr. 525: CHF 15'600.00

Das Schätzungsgutachten kann ab dem 22.05.2026 unter folgendem Link eingesehen werden: www.ti.ch/aste

Bemerkungen

Die Steigerungsbedingungen und das Lastenverzeichnis liegen ab dem oben genannten Termin auf: - beim Betreibungsamt Bellinzona und Locarno; - auf der Website: www.ti.ch/aste.

Weitere Bedingungen

Die Grundpfandgläubiger und die Grundlastberechtigten werden aufgefordert, ihre Ansprüche am Grundstück innert der nachstehend genannten Frist beim Betreibungsamt anzumelden, unter Angabe des Kapitals einschliesslich Zinsen und Kosten und mit der Präzisierung, ob die pfandgesicherte Forderung fällig oder gekündigt ist. Nicht fristgerecht angemeldete Ansprüche sind von der Verteilung ausgeschlossen, soweit sie nicht im Grundbuch eingetragen sind. Dritte, denen ein Pfandtitel verpfändet worden ist, haben ihrerseits den Betrag der pfandgesicherten Forderung anzugeben. Innert der Eingabefrist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, die vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht entstanden und nicht im Grundbuch eingetragen worden sind. Die angemeldeten Dienstbarkeiten können gutgläubigen Erwerbern des belasteten Grundstücks nicht entgegengehalten werden, es sei denn, sie entfalten nach dem Zivilgesetzbuch auch ohne Eintragung im Grundbuch dingliche Wirkung. Schliesslich sind auch die Rechte anzumelden, die auf dem Grundstück als Ganzem lasten.